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Arbeiten neben dem Studium: Neue Regelungen ab 1. März 2024

Zeit:2024-09-29 Klassifizieren:Aktuelle

Um mehr Menschen für ein Studium in Deutschland zu begeistern, hat Deutschland im März dieses Jahres neue Regelungen für das Auslandsstudium eingeführt. Diese Maßnahmen erleichtern internationalen Studierenden den Zugang zu einem Studium in Deutschland, während sie gleichzeitig berufstätig sind.

Welche Änderungen bringen die neuen Vorschriften mit sich?

 

Verlängerte Arbeitszeiten

 

Gemäß einer Mitteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben internationale Studierende in Deutschland nun die Möglichkeit, länger legal zu arbeiten. Die zulässige Arbeitszeit wurde von 120 vollen Tagen oder 240 halben Tagen pro Jahr auf 140 volle Tage oder 280 halbe Tage pro Jahr erhöht. Dies bedeutet, dass internationale Studierende weiterhin nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Bei dem derzeitigen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde ergibt sich ein wöchentliches Einkommen von mindestens etwa 248 Euro.

Studierende mit einem Visum zur Studienbewerbung können sich bis zu 9 Monate in Deutschland aufhalten, um sich für ein Studium zu bewerben und sich auf ein Auslandsstudium vorzubereiten (z.B. Deutschkurs).

Bisher verlangte die Bundesregierung von diesen Studierenden, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Lebenshaltungskosten für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts zu decken. Nach den neuen Regelungen können diese Studenten jedoch bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, während sie sich für ein Studium bewerben.

Dies wird die finanzielle Belastung der Studenten in gewissem Maße verringern und ist gleichzeitig attraktiver als das 90-Tage-Visum-Programm, bei dem man nur einreisen, aber nicht arbeiten darf.

 

Schwelle für Auszubildende gesenkt

 

Neben den Änderungen für internationale Studierende hat die Bundesregierung auch eine Reihe von Änderungen für Personen eingeführt, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren wollen.

Bisher konnten Bewerber aus Nicht-EU-Ländern für eine bis zu sechsmonatige Berufsausbildung nach Deutschland kommen, wenn sie unter 25 Jahre alt waren und über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 verfügten.

Diese Regelung wurde nun deutlich gelockert: Ausbildungsplatzbewerber müssen nur noch das Sprachniveau B1 nachweisen, um nach Deutschland einreisen und bis zu neun Monate bleiben zu können. Zudem wurde die Altersgrenze auf 35 Jahre angehoben.

Außerdem können Inhaber eines Lehrstellenvisums wie bisher neben ihrer Ausbildung in Teilzeit arbeiten. Auch Auszubildende können während ihrer Ausbildung bis zu 20 Stunden pro Woche zusätzlich arbeiten.

 

Mehr Möglichkeiten für Absolventen

 

Eine weitere wichtige Änderung für Studierende (die im November 2023 in Kraft tritt) sind die erweiterten Möglichkeiten nach dem Abschluss.

Derzeit können internationale Studierende mit einem Hochschulabschluss bis zu 18 Monate in Deutschland bleiben, um einen Arbeitsplatz zu finden. Nach zwei Jahren Berufstätigkeit können sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Mit der neuen Regelung wird es für Hochschulabsolventen einfacher, eine Blaue Karte EU oder ein Fachkräftevisum zu beantragen.

Außerdem wurde die Gehaltsschwelle für die Beantragung einer Blauen Karte EU gesenkt. Das bedeutet, dass Sie eine Blaue Karte EU erhalten können, wenn Sie mindestens 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (45.300 € im Jahr 2024) verdienen und 45,3 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (41.041,80 € im Jahr 2024), wenn Sie in einem seltenen Sektor wie dem Gesundheitswesen oder dem Ingenieurwesen arbeiten.

 

Studieren in Deutschland könnte noch beliebter werden

 

Deutschland ist nach den USA und Großbritannien das drittbeliebteste Zielland für internationale Studierende. Die Zahl der internationalen Studierenden in Deutschland ist in den letzten 10 Jahren um fast 28 Prozent gestiegen und hat damit die Position Deutschlands als beliebtes Zielland gefestigt.

Derzeit studieren 458.210 ausländische Studierende an deutschen Hochschulen. Die meisten von ihnen sind Inder (42.578), Chinesen (39.137) und Syrer (15.563).